Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,40526
LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00 (https://dejure.org/2001,40526)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2001 - L 7 U 79/00 (https://dejure.org/2001,40526)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - L 7 U 79/00 (https://dejure.org/2001,40526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,40526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00
    Letztere entspricht weitgehend der Gefahrklasse und stellt einen verwertbaren Maßstab für die Beurteilung der Unfallgefahr in den verschiedenen Gewerbezweigen dar, wo sie die Unfallgefahr nur ungefähr wiedergibt (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1985, 2 RU 40/85, SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Diesen Anforderungen werden die in der Verwaltungspraxis vorherrschenden Gefahrtarife, bei denen die Grundeinheiten für die Bildung der Risikogruppen, die durch Ähnlichkeit der Struktur, Arbeitsweise und Leistung gekennzeichnete Unternehmens- bzw. Gewerbezweige darstellen (Gewerbezweigtarif), offensichtlich gerecht, sofern die zusammengefassten Unternehmen tatsächlich eine annähernd gleiche, aus statistischem Material herleitbare Unfallbelastung bewirken (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1985, 2 RU 40/85, SozR 2200 § 731 Nr. 2).

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00
    Bei den Vorschriften des Gefahrtarifs handelt es sich um autonomes Recht des Versicherungsträgers (BSG, Urteil vom 14.12.1967, 2 RU 60/65, BSGE 27, 237, 243), für das die gleichen Auslegungskriterien wie für gesetzliche Vorschriften gelten.

    Soweit sich die Klägerin auf ein Urteil des BSG vom 14.12.1967 beruft (2 RU 60/65, SozR NR. 1 zu § 730 RVO), handelt es sich um eine andere Fallkonstellation, bei der auch schon nach Auffassung der beklagten Berufsgenossenschaft die Zuordnung einer bestimmten Art von Unternehmen zu einer im Gefahrtarif festgesetzten Gefahrklasse nicht dem Grad der durch diese Gefahrklasse zum Ausdruck gebrachen Unfallgefährdung entsprach und deshalb eine Richtigstellung durch Ermäßigung des Gefahrtarifs im Einzelfall erfolgte.

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00
    Der inhaltlich weite Regelungsspielraum der Beklagten bei der Bildung von Gefahrklassen ist allerdings durch die gesetzliche Zielvorstellung der Orientierung am Grad der gewerbetypischen Gefahr und die tragenden Grundsätze des Unfallversicherungsrechts begrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90 mit weiteren Nachweisen, HVBG-INFO 1995, 69 bis 76).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 101/79

    Unfallversicherungsträger - Allgemeinverfügung - Grundlage eines

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00
    Steht der Beklagten bezüglich der Entscheidung nach § 730 RVO ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, ist die jeweilige Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit auf der Grundlage der Satzung durch die Gerichte in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.1982, 2 RU 101/79, SozR 2200 § 730 Nr. 2).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 79/00
    Um dem Sinn der §§ 725 Abs. 1, 730 RVO Rechnung zu tragen, sind bei einem Gefahrtarif nach Gewerbezweigen - ein solcher ist zulässig - Unternehmensgruppen mit einem annähernd gleichen Unfallrisiko zusammenzufassen, wobei in erster Linie die tatsächlichen Gefahren maßgebend sind (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.1998, 2 RU 2/88, HV-Info 1988, 2215 bis 2221).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - L 4 U 17/03

    Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit nach dem Gefahrtarif zu den

    Die Bildung von "Auffangunternehmensarten", wie der Gefahrtarifstelle 18, ist angesichts der starken Heterogenität der Mitglieder der Beklagten und dem der Beklagten eingeräumtren Ermessens- und Gestaltungsspielraum auch nicht willkürlich (siehe LSG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2001, L 7 U 79/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht